Eine Korrektur von geringfügigen Zahnfehlstellungen
ist keine zahnmedizinisch notwendige Leistung und
wird darum nicht von der gesetzlichen Krankenkasse
bezahlt.
Je nach Vertragsart übernehmen einige private Krankenversicherungen
einen Teilbetrag; Sie sollten in jedem Fall mit Ihrer Kasse sprechen, ob und in welcher
Höhe Ihre Korrekturschiene bezuschusst wird.
Die Kosten richten sich nach Umfang der Korrektur.
Für Sie erstellen wir gerne ein individuelles Angebot.
Mit einer Korrektur gewinnt Ihr Lächeln nicht nur an
Schönheit. Gerade Zähne können effektiver gepflegt
werden, d.h. Sie vermeiden damit spätere Reparaturkosten.